Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung
www.kkv-bund.de
KKV-Diözesanverband Münster

Zur Geschichte des Verbandes KKV (Teil 1) - Seite 3

Beitragsseiten
Zur Geschichte des Verbandes KKV (Teil 1)
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Alle Seiten

Aus der geschichtlichen Entwicklung des Verbandes KKV wird verständlich, dass der Verband paritätisch, d. h. eine  Organisation von gleichberechtigten Selbständigen und Angestellten war. Später schälten sich jedoch stärkere  Gegensätze zwischen Selbständigen und Angestellten heraus und das für die Anfänge der Verbandsentwicklung  selbstverständlich patriarchalische Verhältnis trübte sich merklich. Aber auch als die sozialen Unterschiede stärker  wurden, hat der Verband unentwegt an der paritätischen Grundlage festgehalten. Schon seit längerer Zeit hatte man  sich im KKV mit dem „Deutsch-Nationalen Handlungsgehilfenverband“ beschäftigt, dem zahlreiche Mitglieder des KKV,  soweit sie Angestellte waren, angehörten. Gewisse Differenzen entstanden durch parteipolitische Bindungen des DHV,  die der Verband mit dem Hinweis ablehnte, dass sich der KKV an nationaler Gesinnung von keinem anderen Verbande  übertreffen ließe. In ein besonderes Stadium geriet die Frage der Parität, als der „Volksverein für das Katholische  Deutschland“ in einer Kontroverse mit dem Verband KKV im Jahre 1913 die Ansicht vertrat, dass auch die katholischen  Angestellten sich in irgendeiner Form den christlich-nationalen Gewerkschaften anschließen müssten. Gegenüber den  Bestrebungen des Volksvereins, der in der Frage der beruflichen Interessenvertretung rein wirtschaftliche  Organisationsprinzipien vertrat, und im Gewerkschaftsstreit glaubte, dass eine interkonfessionelle christliche  Gewerkschaft wegen ihrer größeren wirtschaftlichen Schlagkraft und ihrer nationalen Aufgabe einer Fachabteilung in  den katholischen Arbeitervereinen vorgezogen werden müsse, zumal seelsorgliche Bedenken nicht bestünden, erklärte  der Verband KKV, dass er jede organisatorische Verbindung der Angestellten mit der Arbeiterbewegung grundsätzlich  ablehne und sich deshalb auch nicht in den Gewerkschaftsstreit eingemischt habe. Der KKV wolle die Interessen der  selbständigen Kaufmannschaft und der Angestellten in gleicher Weise vertreten. Wenn einzelne Mitglieder des KKV  glaubten, sich auch anderweitig organisieren zu müssen, so stünde dem von Seiten des Verbandes nichts im Wege.

Nach dem ersten Weltkrieg tauchte die Frage der gewerkschaftlichen Organisation der Angestellten innerhalb des KKV  erneut in den Vordergrund. Es kam zur Gründung eines „Reichsverbandes Deutscher Angestellten“.

Weil dieser politisch bedeutungslos blieb, trat der KKV Anfang 1920 in erneute Verhandlungen mit dem DHV. Die  Grundlage zu diesen Verhandlungen war dadurch gegeben, dass der DHV sich inzwischen dem Christlich-Nationalen  Deutschen Gewerkschaftsbund angeschlossen hatte und seinerseits die Notwendigkeit konfessioneller Organisationen  neben den interkonfessionellen christlichen Gewerkschaften ausdrücklich zugab. Nach erfolgreichem Abschluss der  Verhandlungen stellte nunmehr der KKV verbindlich fest, dass die Zugehörigkeit der Angestelltenmitglieder des KKV zu  anderen gewerkschaftlichen Organisationen als dem DHV unvereinbar sei mit den Prinzipien des KKV.