Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung
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„Lebenslanges Lernen muss förderungswürdig bleiben“ (UPDATE!)

KKV fordert Erhalt des Status Quo bei Umsatzbesteuerung von Erwachsenenbildung - Protest der Weiterbildungsträger war erfolgreich

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. (KKV) hatte - wie viele weitere Träger der Weiterbildung - die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der Verabschiedung des Jahresteuergesetzes (JStG) 2019 den Status Quo der Umsatzsteuerbefreiung der Erwachsenenbildung auch künftig beizubehalten. Der KKV hatte kritisiert, dass nur noch Bildungsangebote mit einer beruflichen Verwertbarkeit von der Umsatzsteuer zukünftig befreit wären. Alle weiteren Angebote würden zukünftig umsatzsteuerpflichtig. „Uns ist bewusst, dass der Spielraum der Bundesregierung sehr gering ist, da das Europarecht die Harmonisierung der Umsatzsteuerrichtlinien verbindlich vorsieht“, erklärt der KKV-Bundesvorsitzende Josef Ridders in einer Pressemitteilung. Er befürchte jedoch, dass die Änderung des § 4 Nr. 21 und 22 UStG dazu führen könnte, dass die politische Forderung nach „lebenslangen Lernen“ durch eine neue Umsatzsteuerpflicht ad absurdum geführt wird. „Einzelne Bildungsangebote könnten sich so verteuern, dass sie für einige Menschen nicht mehr bezahlbar wären“, erklärt der Vorsitzende des katholischen Wirtschafts- und Sozialverbandes.

Der stellv. KKV-Bundesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Patrick Sensburg sicherte zu, „… dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren genau prüfen wird, ob alle Änderungen des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs aus europarechtlicher Sicht zwingend in nationales Recht zu übernehmen sind“. Er wolle sich dafür einsetzen, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die vorgesehenen Änderungen nach Möglichkeit zu verhindern, so dass es beim Status Quo bleiben könne. „Denn auch die Erwachsenenbildung soll aus meiner Sicht im Sinne eines ‚lebenslangen Lernens’ auch in Zukunft förderwürdig bleiben“, so Sensburg.

Hierzu ist nun folgendes UPDATE zu vermelden: Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen wurden aus der verabschiedeten Gesetzesfassung herausgenommen. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD führten hierzu aus, dass die erforderliche Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21, 22 UStG) angesichts der Komplexität der Thematik, der Vielzahl möglicher Betroffener und der unterschiedlichen Interessenlage der Bildungseinrichtungen noch einer weiteren, vertieften Erörterung bedürfe. Dies soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgt werden (Quelle: haufe.de).

Mehr Hintergrundinformationen zur ursprünglich geplanten Neuregelung für Bildungsleistungen finden Sie in der Stellungnahme (PDF) der öffentlich verantworteten Weiterbildung: Keine neuen Steuern für die Weiterbildung!