Zur Geschichte des Verbandes KKV (Teil 2)
Der KKV von 1945 - 1965
Wie schon im ersten Teil ausgeführt, regte sich nach 1945 bei vielen Verbandsbrüdern bald der Wunsch nach der Wiedergründung des Verbandes. Am 8. Juli 1946 wurde in Wuppertal ein vorläufiger Arbeitsausschuss gebildet, zu dem bald zahlreiche wiedererstandene Ortsvereine stießen. Bereits Ende 1946 waren es rund 80 Vereine, mit denen der Ausschuss in Verbindung stand.
Am 17. und 18. Mai 1947 trafen sich 250 Delegierte der Katholischen Kaufmännischen Vereine aus allen vier Besatzungszonen in Letmathe zum 54. Verbandstag. Sie beschlossen die Wiederaufrichtung des Verbandes KKV mit Sitz in Essen/Ruhr. Das Grundsatzprogramm, das von den Delegierten verabschiedet wurde, legte unter anderem fest:
"1. Die in Lethmathe versammelten rund 250 Delegierten der katholischen kaufmännischen Vereine aller vier Zonen bestätigen den Beschluss der Vertretertagung vom 25.2.1947 in Wuppertal-Barmen über die Wiederaufrichtung des Verbandes KKV. Der Sitz des Verbandes ist Essen/Ruhr.
2. In Übereinstimmung mit den Richtlinien der KKV-Bundestagung von 1932 in Limburg beschließt der 54. Verbandstag: Der Verband katholischer kaufmännischer Vereine Deutschlands ist die berufsständische Gemeinschaft der katholischen deutschen Kaufleute. Er erwählt zu seiner Schutzpatronin die allerseligste Jungfrau und Gottesmutter Maria, zu seinem Symbol das Kreuzschiff.
Der Verband KKV will mit allen seinen Kräften mitwirken an der Gestaltung der Persönlichkeit des katholischen deutschen Kaufmanns, der wahrhaft katholisch, mannhaft und treu, lebenstüchtig, bereit und fähig ist, Gott, seinem Volke und der Menschheit zu dienen im Kaufmannsberuf.
Aus der Kraft der Gemeinschaft und unter Einsatz jedes Einzelnen will der Verband KKV kämpfen für die Freiheit der Kirche Christi und die Geltung ihrer Lehre in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft, eintreten für berufsständischen Aufbau von Gesellschaft und Wirtschaft und für sinnvolle Ordnung innerhalb des kaufmännischen Berufsstandes, kämpfen für unbedingte Sauberkeit, Treue und Ehrlichkeit im Kaufmannsstand, gegen berufliche Unzulänglichkeit und hemmungslose Gewinnsucht, eintreten für den Bestand der christlichen Familie als Grundlage eines gesunden Volkslebens, allzeit bereit sein für Frieden, Freiheit und Wohlfahrt des deutschen Volkes."
Am 6. September 1947 schlossen sich auf dem 1. Diözesantag im Borromäum in Münster die KKV-Ortsgemeinschaften im Bistum Münster zur KKV-Diözesangemeinschaft Münster im Verband Kath. Kaufmännischer Vereinigungen Deutschlands zusammen. Die Initiative dazu ging vom KKV "Hansa" Münster und seinem Vorsitzenden, Ludger Bernzen, sowie vom Geistlichen Beirat, Domkapitular Reinhold Friedrichs, aus. Ludger Bernzen wurde erster Vorsitzender des Diözesanverbande, zum Schriftführer wurde Theo Gellings und zum Kassierer Johannes Witte gewählt. (Hier können sie ein Faksimile der Einladung zum ersten Diözesantag herunterladen)
Folgende KKV-Ortsgemeinschaften gehörten der Diözesangemeinschaft im Bistum Münster an:
Ahlen, Beckum, Bocholt, Bottrop, Borghorst, Coesfeld, Cloppenburg, Dülmen, Dorsten, Duisburg-Stadt, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Meiderich, Duisburg-Hamborn-Marxloh, Duisburg-Hamborn-Laer-Beeck, Emmerich, Emsdetten, Epe, Friesoythe, Gelsenkirchen-Buer, Gelsenkirchen-Horst, Gladbeck, Goch, Haltern, Ibbenbüren, Kevelaer, Löningen, Kleve, Lohne, Marl, Münster, Neubeckum, Oldenburg, Rheine, Sterkrade, Vechta, Walsum und Warendorf
Ein namentlich leider unbekannter Chronist vermerkt dazu in den Akten:
„Die von hohem Ernst und großer Verantwortung getragene Tagung brachte neben der Klärung der rein organisatorischen Fragen des KKV den klaren Willen zum Wiederaufbau der Diözesangemeinschaft Münster zum Ausdruck. Oberstes Gesetz, so wurde herausgestellt, aller unserer Arbeit im KKV muss sein: „Ehrlich im Handel“: sauberste Berufsauffassung, vermehrte Berufsausbildung und Pflege, und Betreuung unseres Nachwuchses, und „Christlich im Wandel“: Herausstellung des ganzen katholischen Menschen und die restlose Forderung einer wahrhaften christlichen Nächstenliebe.
Damit waren Richtlinien für die Arbeit in den einzelnen Vereinen gegeben. Es setzte eine eifrige Correspondenz mit dem Diözesan-Vorstand ein, die mehrere Diöz. Vorst. Sitzungen zur Folge hatte, die wiederum in Verbindung der neu herausgegebenen `Verbandsmitteilungen´ der Festigung der Vereine dienten.“
1949 wurde Dr. Herbert Krause zum neuen Vorsitzenden gewählt. Domkapitular Friedrichs stellte sich als Geistlicher Beirat zur Verfügung. Ihm folgte 1950 Dr. Franz Joseph Wothe, Diözesanreferent für soziale Aufgaben im Bistum Münster.
Auf dem Bundesverbandstag von 1965 in Fulda änderte der KKV entscheidend seinen Charakter. Die Mitglieder des KKV-Verbandes waren bis dahin nur Angehörige der kaufmännischen Berufe (Selbständige, Angestellte, Lehrlinge) und Beamte.
Seit der Wiederbelebung des Verbandes nach dem zweiten Weltkrieg und auf Grund der hervorragenden Stellung des KKV in der Gesellschaft, ergab sich die Notwendigkeit, den Verband für Verwaltungs- und technische Angestellte, freie und ähnliche Berufe zu öffnen.
Nach zum Teil heftigen Diskussionen über die geplante Ausweitung ging der KKV 1965 auf seinem Verbandstag den entscheidenden Schritt zur Aufgabe des berufsständischen Prinzips. Er öffnete sich für alle mittelständischen Schichten einschließlich der Frauen und bezeichnete sich unter Beibehaltung des Signums „KKV“ jetzt mit „KKV - Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V.” Dadurch sollte die Werbekraft des alten Namens und die Öffnung für neue Kräfte zusammengefügt werden.
Erstmals wurden jetzt auch berufstätige Frauen als absolut selbständige Mitglieder zugelassen. Bis dahin bestand zwar schon die Möglichkeit, daß Witwen die Mitgliedschaft ihrer Ehegatten weiterführten. Außerdem war man, wenn auch regional unterschiedlich, bereit, verheiratete oder ledige Frauen als Mitglieder zu tolerieren, doch die satzungsgemäße Grundlage fehlte hierzu. Die Verantwortlichen in den Orts und Bezirksgemeinschaften hatten rechtzeitig erkannt, dass die alten Verbandsstrukturen nicht mehr genügten, um die spezifischen Dienstfunktionen eines Sozialverbandes in Kirche und Gesellschaft zu erfüllen.
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